Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen


Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: Mai 2021

Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Medical Consult Implants GmbH · Kommandanturstraße 1 · DE-47495 Rheinberg

§ 1 Allgemeiner Geltungsbereich
1. Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an,
es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

2. Ist der Besteller Vollkaufmann, so gelten unsere Geschäftsbedingungen auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.

§ 2 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“ ausschließlich Verpackung.
2. Für Transport und Verpackung wird eine gesondert ausgewiesene Fracht- und Verpackungspauschale erhoben.
3. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen enthalten; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
4. Wir gewähren bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum einen 2%tigen Skonto. Ansonsten bitten wir um Zahlung rein netto innerhalb von 30 Tagen nach
Rechnungsdatum.
5. Bei Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren wird der jeweils fällige Betrag innerhalb einer Woche unter Abzug von 3% Skonto von Ihrem Konto abgebucht.
6. Sie können mit Master- und Visa-Karte zahlen. Bei Kreditkartenzahlung belasten wir Ihre Karte sofort nach Rechnungsstellung; Skonto können wir in diesem Falle aus Kosten-
gründen nicht gewähren.
7. Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, vom Verzugszeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von 9% p.a. über dem Basiszinssatz zu verlangen. Den
Käufern bleibt der Nachweis eines höheren bzw. wesentlich niedrigeren tatsächlichen Schadens unbenommen. Unser Recht, bei einem beiderseitigen Handelsgeschäft bereits ab Fälligkeit 5% p.a. Fälligkeitszinsen verlangen zu können, bleibt unberührt. Außerdem können wir Schadensersatz wegen der Verzögerung der fristgemäßen Zahlung verlangen.
Ferner sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt Leistung zu verlangen.

§ 3 Lieferzeit
1. In der unter 2.2 erwähnten Fracht- und Verpackungspauschale ist eine Zustellung inbegriffen, mittels der Sie die bestellten Waren innerhalb von 1 bis 2 Arbeitstagen erhalten.
2. Gegen gesonderte Berechnung liefern wir auch über Nacht. Fragen Sie hierzu bitte bei Bestellabgabe nach den aktuellen Konditionen.
3. Bei Lieferverzug haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertrags-
verletzung beruht. In allen anderen Fällen ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
4. Beruht der Lieferverzug lediglich auf einer schuldhaften Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht, ist der Besteller berechtigt, für jede vollendete Woche Verzug eine pauschalisierte Verzugsentschädigung in Höhe von 2% des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 10% des Lieferwertes zu verlangen.

§ 4 Gefahrenübergang – Verpackungskosten
1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart.
2. Wir schließen eine Transportversicherung auf unsere Kosten für Ihre Lieferung ab.
3. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten. Der Besteller sorgt auf
eigene Kosten für die Entsorgung von Verpackungen.
4. Für den Fall einer Rücksendung der Ware besteht unsererseits kein Versicherungsschutz; der Besteller trägt in diesem Fall das Risiko der unversicherten Rücksendung der Ware.

§ 5 Gewährleistung – Schadensersatz
1. Der Besteller hat die gelieferten Waren unverzüglich nach dem Eintreffen bei ihm auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit sorgfältig zu untersuchen. Die Lieferung gilt
als genehmigt, wenn eine Mängelrüge nicht binnen drei Arbeitstagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort, oder, wenn der Mangel bei einer ordnungsgemäßen
Untersuchung nicht erkennbar war, binnen drei Arbeitstagen nach seiner Entdeckung schriftlich, fernschriftlich oder per Telefax bei uns eingegangen ist.
2. Transportschäden sind unverzüglich dem Spediteur oder Frachtführer anzuzeigen.
3. Sofern ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir
verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese
nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
4. Schlägt die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Wandelung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder eine entsprechende
Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.
5. Für alle sonstigen, dem Besteller wegen oder im Zusammenhang mit Mängeln oder Fehlern zugesicherter Eigenschaften der gelieferten Ware etwa zustehenden Schadens-
ersatzansprüchen, gleich aus welchem Rechtsgrund, haften wir nur bei Verschulden. § 6 findet Anwendung. Diese Regelung gilt jedoch nicht bei Schadensersatzansprüchen
wegen Mangelfolgeschäden bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, wenn die Zusicherung den Besteller gegen das Risiko solcher Schäden absichern sollte. Auch in
diesem Fall haften wir nur für den typischen oder vorhersehbaren Schaden.
6. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden.
Bei Ansprüchen aus Delikt gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

§ 6 Haftung
1. Für Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund schuldhafter Handlungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, u.a. Verzug, mangelhafte Lieferung (mit Ausnahme von § 5 Abs.5),
positive Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sowie von Beratungspflichten, unerlaubter Handlungen, Produkthaftpflicht (ausgenommen
einer etwaigen Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz), haften wir im Falle leichter Fahrlässigkeit nur bei einer den Vertragszweck gefährdenden Verletzung wesentlicher
Pflichten und nur für den typischen und vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist unsere Haftung bei leichter Fahrlässigkeit sowie eine verschuldensunabhängige Haftung aus-
geschlossen.
2. Im Falle der Haftung wegen grober Fahrlässigkeit haften wir nur für den typischen und vorhersehbaren Schaden.
3. Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit oder wegen Unvermögens bleiben unberührt.
4. Gleiches gilt, soweit die Haftung aufgrund von Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes zwingend ist.
5. Wir haften nicht für Schäden, die infolge unsachgemäßer Verarbeitung unserer Produkte oder nach Verbindung unserer Produkte mit Komponenten Dritter entstehen.
6. Soweit die Haftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 7 Rücknahme
1. Wir nehmen bei uns bestellte Artikel innerhalb von 12 Wochen (3 Monate) nach Kauf (Datum des Lieferscheins) zurück, sofern diese Artikel unversehrt und originalverpackt
sind und keinerlei Gebrauchsspuren oder Verschmutzungen zeigen. Wir berechnen für die Bearbeitung von Rücknahmen eine Bearbeitungsgebühr von € 18,50. Eine Rück-
sendung muss ausreichend frankiert an folgende Adresse erfolgen: MCI Service & Logistic Center, Kommandanturstraße 1, DE 47495 Rheinberg. Über die zurück
genommenen Waren erhält der Besteller eine Gutschrift. Diese kann er mit zukünftigen Bestellungen verrechnen.
2. Implantate und/oder andere Komponenten, die durch uns auf besonderen Wunsch des Bestellers gefertigt wurden (Sonderanfertigungen), sind von der Rücknahme ausge-
schlossen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des
Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen.
2. Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, sie auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- oder Diebstahlschäden
ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungsarbeiten notwendig sind, hat der Besteller sie auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen.
3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können.
Interventionskosten gehen zu Lasten des Bestellers.
4. Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschl. MwSt.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung berechtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt.
5. Die Verarbeitung oder Umbildung und/oder Vermischung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht
gehörenden Gegenständen verarbeitet und/oder vermischt, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschl. MwSt.) zu den anderen verarbeiteten und/oder vermischten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung und/oder Vermischung. Für die durch Verarbeitung und/oder Vermischung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

§ 9 Liefervorbehalt
1. Sollten wir aufgrund von Produktneuerungen ein Produkt nicht mehr liefern können, sind wir berechtigt, dem Besteller ein Alternativ-Produkt anzubieten. Nimmt der Besteller
dieses Alternativ-Produkt an, ist die Preisdifferenz von dem Besteller zu zahlen oder von uns an ihn zu erstatten.
2. Nimmt der Besteller das Alternativ-Produkt nicht an, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ein möglicherweise gezahlter Kaufpreis ist durch uns zurückzuerstatten.
Der Besteller hat keine weitergehenden Rechte.

§ 10 Gerichtsstand – Erfüllungsort
1. Sofern der Besteller Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Rheinberg Erfüllungsort.

 

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